EnEV Nachweis

Wer als Bauherr oder Eigentümer ein neues Gebäude baut, das unter den Geltungsbereich der EnEV 2014 fällt, muss dafür sorgen, dass ihm ein Energieausweis ausgestellt wird. Die Berechnungen muss der Fachmann auf der Grundlage des fertig gebauten Gebäudes durchführen. Sollte er den Energieausweis auf der Grundlage der Baugenehmigungsplanung erstellt haben, muss er ihn korrigieren, fall sich in der Bauausführung relevante Änderungen ergeben haben.

Der Energieausweis dient dem Bauherren oder Eigentümer als Nachweis, dass sein Gebäude den Anforderungen der EnEV 2014 entspricht. Er muss den Energieausweis der zuständigen Landesbaubehörde jederzeit vorlegen, wenn diese ihn verlangt.

Unsere Leistungen beinhalten:

  • energetische Berechnungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden
  • zügige Erstellung von Befarfsausweisen, Neubau- und KfW-Nachweisen